Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen der
EMT Handelswaren GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden der EMT Handelswaren GmbH (Bestellern), sofern der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft wird (§§ 433, 651 BGB).

2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AVB der EMT Handelswaren GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die EMT Handelswaren GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

3. Die AVB von der EMT Handelswaren GmbH gelten ausschließlich. Von diesen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn die EMT Handelswaren GmbH ihrer Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die EMT Handelswaren GmbH in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller der EMT Handelswaren GmbH gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Angebote der EMT Handelswaren GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch dann, wenn die EMT Handelswaren GmbH dem Besteller Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige schriftliche und elektronische Unterlagen im Vorfeld überlassen hat.

2. Die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Besteller gilt als verbindliches Angebot. Die EMT Handelswaren GmbH kann dieses Angebot entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Angebots oder durch Warenlieferung annehmen.

§ 3 Preise, Fristen

1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Rechnungen der EMT Handelswaren GmbH sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle der EMT Handelswaren GmbH. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. An Kostenanschlägen, Produktbeschreibungen, und anderen Unterlagen behält sich die EMT Handelswaren GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Spezifikationen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der EMT Handelswaren GmbH nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt die Lieferzeit als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung - jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten - und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die EMT Handelswaren GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob auf Seiten der EMT Handelswaren GmbH oder bei seinen Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch für Streik und Aussperrung. Die EMT Handelswaren GmbH wird dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. In wichtigen Fällen sollen dem Besteller Beginn und Ende derartiger Behinderungen baldmöglichst mitgeteilt werden. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

5. Die EMT Handelswaren GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

§ 4 Gefahrübergang, Versand und Fracht

1. Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten von der EMT Handelswaren GmbH, spätestens mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt ist und wer die Frachtkosten trägt. Das gilt auch bei Franko-Lieferungen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die EMT Handelswaren GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaftsanzeige auf den Abnehmer über.

2. Die Anlieferung erfolgt möglichst per LKW. Die Versandart bleibt der EMT Handelswaren GmbH jedoch vorbehalten. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Der Besteller trägt ebenfalls die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der EMT Handelswaren GmbH aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist die EMT Handelswaren GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet die EMT Handelswaren GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Warenwertes pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

4. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche der EMT Handelswaren GmbH (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberü die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass die EMT Handelswaren GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der EMT Handelswaren GmbH und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Die EMT Handelswaren GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die EMT Handelswaren GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3. Reklamationen gegen eine Rechnung können nur innerhalb von acht Tagen ab Zugang geltend gemacht werden.

4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß dem vorstehenden Absatz 2 kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die EMT Handelswaren GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

5. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der EMT Handelswaren GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so ist die EMT Handelswaren GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Der Besteller kann den Rücktritt durch Sicherheitsleistung abwenden. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die EMT Handelswaren GmbH den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die EMT Handelswaren GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat die EMT Handelswaren GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der EMT Handelswaren GmbH gehörenden Waren erfolgt.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die EMT Handelswaren GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, darf die EMT Handelswaren GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn die EMT Handelswaren GmbH dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Besteller ist bis auf Widerruf gem. Abs. (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der EMT Handelswaren GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die EMT Handelswaren GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die EMT Handelswaren GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der EMT Handelswaren GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die EMT Handelswaren GmbH ab. Die EMT Handelswaren GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben der EMT Handelswaren GmbH ermächtigt. Die EMT Handelswaren GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der EMT Handelswaren GmbH aus den Zahlungsverpflichtungen der EMT Handelswaren GmbH gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die EMT Handelswaren GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die EMT Handelswaren GmbH verlangen, dass der Besteller der EMT Handelswaren GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die EMT Handelswaren GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der EMT Handelswaren GmbH um mehr als 10%, wird die EMT Handelswaren GmbH auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach der Wahl der EMT Handelswaren GmbH freigeben.

§ 7 Mängelansprüche des Bestellers

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

2. Grundlage der Mängelhaftung der EMT Handelswaren GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Besteller vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AVB in den Vertrag einbezogen wurden.

3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die EMT Handelswaren GmbH jedoch keine Haftung.

4. Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzungen von Bedienungs- oder Nutzungsanleitungen, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und natürlichem Verschleiß sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommenen Eingriffen in den Liefergegenstand.

5. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dieser gegenüber der EMT Handelswaren GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige jedenfalls, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der EMT Handelswaren GmbH für den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Besteller als Nacherfüllung die Lieferung mangelfreier Ware im Wege der vollständigen oder teilweisen Ersatzlieferung verlangen.

7. Die EMT Handelswaren GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8. Der Besteller hat der EMT Handelswaren GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an die EMT Handelswaren GmbH zurückzugeben. Die Transportkosten zur Adresse des Bestellers bei Mangelhaftigkeit der Ware trägt die EMT Handelswaren GmbH.

9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die EMT Handelswaren GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Zu ersetzende Transportkosten umfassen nur die Kosten bis zur und von der Adresse des Bestellers. Andernfalls kann die EMT Handelswaren GmbH vom Besteller verlangen die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) zu ersetzen.

10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende, angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

11. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die EMT Handelswaren GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet die EMT Handelswaren GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die EMT Handelswaren GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der EMT Handelswaren GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die EMT Handelswaren GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die EMT Handelswaren GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn die EMT Handelswaren GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Leistungsverweigerungsrecht der EMT Handelswaren GmbH / Sicherheitsleistung

Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung auf der Seite des Bestellers, die nach Vertragsschluss eintritt oder erst dann bekannt wird, hat die EMT Handelswaren GmbH das Recht, seine Leistung zu verweigern und zu verlangen, dass der Besteller eine Gefährdung des Vertragszweckes durch ausreichende Sicherheitsleistungen beseitigt. Kommt der Besteller dem Verlangen auf Sicherheitsleistungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist die EMT Handelswaren GmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 10 Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Bei abgeschlossenen Teilleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Teilempfang bzw. der Teilabnahme.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der EMT Handelswaren GmbH in Monheim.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen der EMT Handelswaren GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2. Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für den Geschäftssitz der EMT Handelswaren GmbH in Düsseldorf zuständige Amts- oder Landgericht. Die EMT Handelswaren GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.